Der Hohe Rat für religiöse Angelegenheiten gab aufgrund der Maßnahmen von Kovid-19 eine Erklärung in Bezug auf den Ramadan-Gebet ab.
Im Islam wurden nach Abschluss der Gottesdienste Fasten- und Hadsch, die Fard sind, zwei religiöse Feiertage, der Ramadan und das Opferfest, als religiöse Feiertage angenommen und die Festgebete für beide legitimiert. Nach der Praxis des Propheten (s.a.s) und seiner Gefährten (r.a.) werden die Festgebete, die mit ihren besonderen zusätzlichen Takbirs zwei Rakat sind, immer auf großen Flächen und mit der Gemeinde verrichtet und dann wird die Festpredigt vorgebracht, und somit bildete sich in dieser Hinsicht bildete eine Idschma.
Auf der anderen Seite haben die Fiqh-Glaubensrichtungen unterschiedliche Meinungen über die Bestimmung des Festgebetes und darüber, ob dieses Gebet allein durchgeführt wird oder nicht, geäussert. Für diejenigen, die zu Freitagsgebeten verpflichtet sind, ist es laut Hanafi eine Pflicht und laut Schafii eine Sunna, das Festgebet zu verrichten.
Laut der Glaubensrichtung Hanafi ist es notwendig, dass das Festgebet mit der Gemeinde verrichtet wird, damit das Festgebet legitim ist, da die im Freitagsgebet geforderten Bedingungen außerhalb der Predigt erfüllt sein müssen. Es ist mustahab, dass diejenigen, die aus irgendeinem Grund das Festgebet nicht mit einer Gemeinde in der Moschee verrichten können, zwei oder vier Rakat Nafila-Gebete mit der Absicht Duha/Ischrak (Vormittag) in ihren Häusern verrichten.
Laut der Glaubensrichtung Schafii ist es faktisch, dass das Festgebet an einem Ort und gemeinschaftlich verrichtet wird. Es ist jedoch zulässig, dass diejenigen, die aus verschiedenen Gründen nicht an der Gemeinde teilnehmen können, dieses Gebet einzeln verrichten. Dementsprechend können Personen, Frauen, Kinder und Passagiere, die nicht an der Gemeinde teilnehmen können, ihre Festgebete individuell in ihren Häusern verrichten. Laut den Schafiis, welche die Festgebete als Sunna betrachten, ist es für jemanden, der das Gebet einzeln verrichtet, nicht obligatorisch, eine Predigt vorzubringen.
Infolgedessen sind Festgebete sehr wichtige Gottesdienste, die gemeinsam mit der Gemeinde verrichtet werden und die Einheit der Muslime zeigen, um die Freude und Begeisterung zu erleben, lange und intensive Gottesdienste wie Fasten und Hadsch zu vollenden.
Aus Gründen wie Epidemien, Infektionskrankheiten und Quarantänepraktiken ist es den Muslimen jedoch möglich, ihr Gottesdienstleben gemäß den oben erläuterten Ansichten zu führen, wenn es nicht möglich ist, dieses Gebet in einer Gemeinde in Moscheen oder Musalla zu verrichten. Bedauerlicherweise werden auch dieses Jahr die Festgebete aufgrund der Kovid-19-Epidemie, mit der die Nation in diesem Jahr stark zu kämpfen hat, nicht in unseren Moscheen verrichtet.
Die Präsidentschaft für religiöse Angelegenheiten wird am ersten Festtag zu der Zeit des Festgebets der jeweiligen Provinz, eine Praxis durchführen, indem mit Takbirs, die das Merkmal der Festtage sind, aus den Minaretten, die Freude am Fest erlebt und jeder vor Ort an dieser Freude teilnehmen kann. Es wird für unser Volk angemessen sein, die notwendigen Reinigungsarbeiten durchzuführen und sonstigen Vorbereitungen wie in den vorangegangenen Festtagen zu treffen, sich schön zu kleiden und mit Begeisterung, Andachten und Dhikr auf die festliche Gebetszeit, in der die Sonne aufgeht, zu warten. Auf diese Weise kann er die Traurigkeit überwinden, das Festgebet nicht mit der Gemeinde verrichten zu können, indem er in der Gegenwart Allah's mit der Freude und Dankbarkeit steht, die Zeit des Festgebets sicher erreicht zu haben. Begleitet von Takbirs aus den Minaretten wird er mit seiner Familie erleben, dass dieser Tag ein Festtag ist.
Wie oben erklärt, können unsere Geschwister je nach Wunsch ihre Gebete mit der Absicht des Festgebets oder mit der Absicht des Duha/İschrak Gebets (vormittags) verrichten.
Dies wird respektvoll der Öffentlichkeit angekündigt
Hoher Rat für religiöse Angelegenheiten