PRESSEERKLÄRUNG
Manche Presseorgane publizierten heute Nachrichten darüber, das Amt für Religionsangelegenheiten hätte Erklärungen gemacht, daß Mädchen im frühen Alter verheiratet werden könnten. Diese Nachrichten entsprechen absolut nicht der Wahrheit.
Das Verdrehen mancher Definitionen und Artikel in unserer Publikation ‚Wörterbuch für Religiöse Begriffe‘ kann nicht mit gutem Vorsatz erklärt werden.
Das Verheiraten von jungen Mädchen, in einem Alter, in dem sie noch nicht die Verantwortung tragen können und noch nicht die psychologische und biologische Reife errungen haben, eine Familie zu gründen und Mutter zu werden kann nicht mit dem Islam übereinstimmen, der für die Eheschließung die Einwilligungs - und Willensfreiheit der Ehepartner voraussetzt.
Unser Präsidium bewilligte in der Vergangenheit Eheschließungen im frühen Lebensalter nicht, und wird das auch niemals tun.
In Schlußerklärungen von Konsultationen auf hoher Ebene wie Religionsräte und Seminare für städtische Muftis wurde mehrmals registriert, daß das Verheiraten von jungen Mädchen im frühen Alter nicht auf religiöse Referenzen gestützt werden kann. Die Ansicht des Obersten Rates für Religionsangelegenheiten ist ebenfalls in dieser Richtung.
Hochachtungsvoll an die Öffentlichkeit verkündet.
DAS AMT FÜR RELIGIONSANGELEGENHEITEN